§ 204 VVG in einfachen Worten erklärt
§ 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) regelt Ihr Recht auf Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung. Statt Ihre PKV zu kündigen oder den Anbieter zu wechseln, können Sie in einen moderneren, oft deutlich günstigeren PKV-Tarif bei Ihrer bisherigen Gesellschaft wechseln.
Was bedeutet Tarifwechsel nach § 204 VVG?
Sie bleiben in Ihrer privaten Krankenversicherung, wechseln aber den internen Tarif. Damit sichern Sie sich das Recht auf PKV-Beitragsreduzierung, ohne Ihre komplette Krankenversicherung neu abzuschließen.
Warum kennen so wenige § 204 VVG?
Viele Versicherte hören erst dann von § 204 VVG, wenn die PKV-Kosten spürbar aus dem Ruder laufen. Der Tarifwechsel ist zwar gesetzlich geregelt, wird aber selten aktiv erläutert.
Welche Voraussetzungen gelten für den Tarifwechsel?
Grundsätzlich kann jeder privat Krankenversicherte innerhalb seines Versicherers in andere Tarife wechseln. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Tarifen mit gleichen/geringeren und höheren Leistungen.
- Gleiche oder geringere Leistungen: Sehr starkes Wechselrecht – in der Regel ohne neue Gesundheitsprüfung, ohne Risikozuschläge und ohne Leistungsausschlüsse.
- Höhere Leistungen: Der Versicherer darf eine Gesundheitsprüfung verlangen und Zuschläge für Mehrleistungen berechnen. Häufig reicht jedoch bereits ein Wechsel ohne Mehrleistungen, um den Beitrag deutlich zu senken.
Was passiert mit Ihren Altersrückstellungen?
Beim Tarifwechsel nach § 204 VVG bleiben Ihre Altersrückstellungen vollständig erhalten. Sie wechseln nur den Tarif, nicht den Versicherer. Damit verlieren Sie keine über Jahre gebildeten Rückstellungen, die Ihre PKV-Beiträge im Alter entlasten sollen.
Warum lohnt sich eine PKV-Optimierung nach § 204 VVG?
Viele alte PKV-Tarife sind historisch gewachsen und tragen eine hohe Last durch überalterte und sehr leistungsstarke Versichertenkollektive. Neue Tarife sind oft moderner kalkuliert und deutlich beitragsstabiler.
Mit einem professionell begleiteten Tarifwechsel können Sie:
- PKV-Beiträge nachhaltig senken – häufig um mehrere hundert Euro im Monat.
- Leistungen gezielt steuern – etwa Wahlleistungen, Zahnleistungen oder Selbstbeteiligungen sinnvoll anpassen.
- Rechtssicher handeln – denn § 204 VVG gibt Ihnen einen klaren rechtlichen Rahmen für den Tarifwechsel.
Für wen ist § 204 VVG besonders interessant?
Besonders profitieren Versicherte, die seit vielen Jahren in der privaten Krankenversicherung sind – beispielsweise Selbstständige, Angestellte, Beamte und Rentner, deren PKV-Beiträge sich mit der Zeit stark erhöht haben.
Fazit: § 204 VVG aktiv nutzen – statt Beitragserhöhungen hinnehmen
§ 204 VVG ist Ihr gesetzlich verankertes Recht auf PKV-Tarifwechsel. Wer dieses Recht aktiv nutzt, kann seine PKV optimieren, Beiträge senken und trotzdem starke Leistungen behalten.
Wenn Sie wissen möchten, welche PKV-Tarife nach § 204 VVG für Sie infrage kommen und wie viel Sie konkret sparen können, lassen Sie Ihre private Krankenversicherung professionell prüfen.